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Betriebszulassungen  

DIN EN 15085-2 - Schweißen im Schienenfahrzeugbau

Zertifikat nach DIN EN 15085-2

Zum 01.04.2008 wurden die Normen DIN EN 15085-1 bis -5 durch die Nationale Sicherheitsbehörde Deutschlands, das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als anerkannte Regeln der Technik für den Zuständigkeitsbereich des EBA eingeführt.

Betriebe, die Schweißarbeiten in der Neufertigung, einschließlich des Fertigungsschweißens, oder in der Instandhaltung ausführen wollen, müssen ihre Eignung nach DIN EN 15085 Teil 2 nachgewiesen haben. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn von einer Hersteller-Zertifizierungsstelle das Zertifikat erteilt wurde. Hersteller-Zertifizierungsstellen werden von der nationalen Sicherheitsbehörde (Eisenbahn-Bundesamt) anerkannt.

Eine Zertifizierung nach ISO 3834-2 oder-3 ersetzt nicht die Zertifizierung nach DIN EN 15085-2!

Die regionale SLV, als vom Eisenbahnbundesamt anerkannte Hersteller-Zertifizierungsstelle, überprüft im Rahmen des Nachweisverfahrens zur Erlangung des Zertifikates die technischen und personellen Voraussetzungen im Unternehmen und stellt das Zertifikat für eine bestimmte Zertifizierungsstufe aus.

Zur Erteilung eines Zertifikates stellt der Hersteller für seinen Schweißbetrieb einen Antrag an eine Hersteller-Zertifizierungsstelle.

Schwerpunkte des Nachweisverfahrens sind die Teile 2 bis 5 der DIN EN 15085 (personelle Anforderungen, Verfahrensprüfungen, Schweißerprüfungen, Konstruktionsanforderungen, Ausführungsregeln, Werkstoffe, Schweißnahtgüteklassen, Planungsunterlagen).

Informationen zur Zertifizierung nach DIN EN 15085-2