Mit Beginn des Jahres 2021 greift die Weiterentwicklung des Qualifizierungschancengesetzes (Arbeit-von-Morgen-Gesetz), das die Weiterbildung Beschäftigter regelt.
Arbeitgeber können nun nach dem Arbeit-von-morgen-Gesetz die Förderung für mehrere Beschäftigte gleichzeitig mit einem Sammelantrag in die Wege leiten.
Beschäftigte und Arbeitgeber können zudem künftig um bis zu 15% höhere Zuschüsse zu Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt zu der beruflichen Weiterbildung erhalten. Diese Leistung gilt unabhängig von der Betriebsgröße.
Dieses Angebot kann dazu beitragen metall- und schweißtechnische Fachkräfte an Betriebe zu binden oder neue Fachkräfte für Betriebe zu qualifizieren.
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