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Wegfall des Bürgergeldbonus für Weiterbildungen: Neue Regelungen seit dem 28. März 2024

Eine bedeutende Änderung im Sozialgesetzbuch II hat Auswirkungen auf den Bürgergeldbonus für spezifische Fördermaßnahmen. Gemäß dem 2. Haushaltsfinanzierungsgesetz, das am 28. März 2024 in Kraft trat, entfällt der monatliche Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro für Neueintritte in bisher förderfähige Maßnahmen.

Welche Maßnahmen sind betroffen?

Diese Änderung betrifft verschiedene Förderungen, darunter:

  • Förderungen der beruflichen Weiterbildung (FbW), die nicht direkt zu einem Berufsabschluss führen,
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB),
  • Förderfähige Reha-Maßnahmen,
  • Förderungen schwer zu erreichender junger Menschen (FseJ/16h).

Für wen hat dies Auswirkungen?

Für Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen und ab dem 28. März 2024 eine förderfähige Maßnahme beginnen, entfällt der Anspruch auf den Bürgergeldbonus. 

Was bedeutet das für aktuelle Teilnehmer:innen?

Für Personen, die bis einschließlich 27. März 2024 eine förderfähige Maßnahme begonnen haben, ändert sich nichts. Sie bleiben bis zum individuellen Maßnahmeaustritt regulär gefördert und erhalten den Bonus weiterhin.

Die Überprüfung der Zahlungen und Bescheide erfolgt automatisch durch die Jobcenter, wodurch eine gesonderte Kontaktaufnahme nicht erforderlich ist.


Ansprechpartner:  Vincenzo Coda, +49 208 85927-37
 


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