Ingenieure, Techniker, Schweißaufsichtspersonen, Sicherheitsbeauftragte oder technisches Fachpersonal
Abschluss als technischer Facharbeiter oder Meister, Techniker oder Ingenieur oder mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der Lasertechnik
Dieses Seminar vermittelt die Sachkunde für Laserschutzbeauftragte mit anwendungsbezogene (Technik/Materialbearbeitung) Kenntnissen nach „Arbeitsschutzverordnung für künstliche optische Strahlung“ (OStrV) und „Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung“ (TROS-Laserstrahlung).
Vom Gesetzgeber wird nach §5 der OStrV für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B, 3R und 4 die Bestellung eines Laserschutzbeauftragter gefordert. Dieser muss über einen Nachweis der Sachkunde nach TROS 5.2.3 verfügen.
Das Ziel dieses Seminars ist es, den Teilnehmern detaillierte Kenntnisse über die Wirkung der Laserstrahlung mit seinen direkten und indirekten Gefährdungspotentialen bei technischen Anwendungen von Lasern zur Materialbearbeitung zu vermitteln. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, notwendige Schutzmaßnahmen bei der Planung und beim Betrieb von Laseranlagen zu beurteilen und auf ihre Wirksamkeit hin prüfen zu können.
Die Inhalte dieses Seminars nach TROS 5.2.3 sind im Einzelnen:
· Phys. Grundlagen der Lasertechnik
· Biologische Wirkung von Laserstrahlung
· Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
· Normen und Richtlinien
· Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)
· Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen
· Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten im Betrieb
· Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung
· Einfache rechnerische Übungen zur Ermittlung von Grenzwerten und Sicherheitsbereichen sowie zur Auslegung von Schutzbrillen
Der Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung mit 5-jähriger Gültigkeit.
Der Kurs schließt mit einer schriftlichen Prüfung (Multiple-Choice-Test) ab. Erfolgreiche Teilnehmer haben die Fachkenntnisse als Laserschutzbeauftragter gemäß OStrV/TROS erlangt.