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Stahlwannenrichtlinie

Geprüfte Sicherheit durch die GSI SLV –
Überwachung von Stahlauffangwannen bis 1000 Liter

Als anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (PÜZ) nach Landesbauordnung mit der Kennnummer NDS 11 und NRW 25 im PÜZ-Stellenverzeichnis des DIBt begleiten die SLV Hannover und SLV Duisburg, zwei Niederlassungen der GSI SLV, die Herstellung und Qualitätssicherung von bauaufsichtlich zugelassenen Stahlauffangwannen gemäß der StawaR und den Anforderungen der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ).

Unsere Aufgabe: Qualität sichern – Umwelt schützen

Im Rahmen der Überwachung prüfen wir regelmäßig:

  • die Fertigung, inklusive Schweißtechnik und Materialverwendung
  • die Dichtheit und Standsicherheit der Auffangwannen
  • die Kennzeichnung mit Ü-Zeichen und Zulassungsnummer
  • die Einhaltung der technischen Anforderungen gemäß DIBt-Zulassung

Vertrauen durch unabhängige Kontrolle

Die GSI SLV steht für Neutralität, Fachkompetenz und Zuverlässigkeit. Unsere Prüfungen gewährleisten, dass die Auffangwannen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sicher für die Lagerung wassergefährdender Stoffe eingesetzt werden

Für Hersteller und Betreiber ein echter Mehrwert

Die regelmäßige Überwachung durch die GSI SLV schafft Rechtssicherheit für Hersteller und Anwender. Sie ist Voraussetzung für die Verwendung der Auffangwannen im Geltungsbereich der Bauordnung und dokumentiert die Einhaltung höchster Qualitätsstandards.

Wichtig: Hersteller, die Auffangwannen mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung fertigen möchten, müssen über eine Zertifizierung nach DIN EN 1090-2, Ausführungsklasse EXC 2 verfügen. Diese Norm regelt die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und die Anforderungen an die Schweißtechnik, Konstruktion und Dokumentation. Die GSI SLV begleitet diesen Prozess als anerkannte Überwachungsstelle und stellt als Kooperationspartner der DVS Zert sicher, dass auch die Anforderungen nach DIN EN 1090-2 erfüllt werden können.

Ihre Vorteile 

  • Einhaltung der normativen Vorgaben
  • Zugelassene Stelle für das Bauprodukt
  • Kombination mit DIN EN 1090 möglich
Ansprechpartner

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