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Lehrgang

MT 1+2

Magnetpulverprüfung (MT) Stufe 1 und Stufe 2

ZfP-Qualifikation nach DIN EN ISO 9712

Teilnehmer

Prüftechnisches und schweißtechnisches Personal, Schweißaufsichtspersonen, Schweißer, Qualitätssicherer.
Bei der Magnetpulverprüfung können die Grenzwerte gemäß: „DGUV Regel 103-014 Elektromagnetische Felder“ überschritten werden.

Personen mit Herzschrittmachern (oder anderen elektrischen medizinischen Geräten) sind von der Teilnahme am Lehrgang ausgeschlossen! Träger von Implantaten müssen die Herstellerangaben des Implantates beachten!

Inhalte

Zur Detektion von Rissen und Bindefehlern an der Oberfläche von Bauteilen aus ferromagnetischen Werkstoffen, z. B. geschweißte Komponenten, Guss- und Schmiedeteile, hat sich die Magnetpulverprüfung als einfaches, kostengünstiges und hoch empfindliches Prüfverfahren erwiesen.

Im Lehrgang werden die Lehrinhalte der Stufe 1 und Stufe 2 vermittelt. Die physikalischen und technischen Grundlagen werden in Vorträgen und praktischen Übungen dargelegt, gleichzeitig erfolgt eine gezielte Objektkunde, damit verfahrenstypische Eigenschaften der Objekte hinsichtlich der Prüfbarkeit verständlich werden. Schwerpunkte der Ausbildung, die sehr praxisorientiert verläuft, sind Prüftechniken für unterschiedliche Geometrien der Prüfobjekte, sowie die Erstellung von Prüfanweisungen in Verbindung mit geeigneten Magnetisierungstechniken und Geräten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beurteilung und Protokollierung der Anzeigen. Es erfolgt eine Prüfung nach DIN EN ISO 9712 unter Berücksichtigung der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.

Voraussetzungen

Als Zugangsvoraussetzung für den Lehrgang wird der Abschluss in einem metallverarbeitenden Beruf empfohlen. Interessenten mit einem Abschluss als Ingenieur, Techniker oder Industriemeister (technischer Bereich) eröffnet sich die Möglichkeit zu einem verkürzten Lehrgang (MT, PT, VT) oder einem Direkteinstieg in die Stufe 2 (UT, RT).

Voraussetzung zur Prüfung ist die Bestätigung der erforderlichen Sehfähigkeit:

  • die Nahsehfähigkeit muss ausreichen, um die Jaeger-Nummer-1-Buchstaben oder Times New Roman 4,5 oder gleichwertige Sehzeichen in einem Abstand von nicht weniger als 30 cm mit mindestens einem Auge, mit oder ohne Sehhilfe, lesen zu können
  • das Farbsehvermögen muss ausreichend sein, so dass bei dem betreffenden ZfP-Verfahren der Kontrast zwischen Farben oder Grauschattierungen erkannt und unterschieden werden kann, wie vom Arbeitgeber festgelegt

Für die Zulassung zu einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis industrieller Erfahrungszeit nicht erforderlich.
Die Zertifizierung nach der erfolgreichen Qualifizierungsprüfung erfordert den Nachweis des Sehvermögens und eine industrielle Erfahrung mit dem Prüfverfahren.
Sie können diese Erfahrung innerhalb von fünf Jahren nach Ihrer Prüfung sammeln für den Fall, dass Sie diese noch nicht vorliegt. Bitte bestätigen Sie Ihre industrielle Erfahrung auf dem Zertifizierungsantrag über Ihren Arbeitgeber.

Zur Erlangung der Zertifizierung der Stufe 1+2 in dem Verfahren MT beträgt die industrielle Erfahrung 60 Tage.

Firmenlehrgänge

Für Gruppen ab fünf Teilnehmern bieten wir Ihnen auch gerne unsere Schulungen in Ihrem Unternehmen an. Bei einer solchen Inhouse-Schulungen können wir gezielt auf Ihre Produkte und speziellen Anforderungen eingehen. Für Prüfstücke und Prüfgeräte sorgen wir. Bitte organisieren Sie einen Raum für den theoretischen Unterricht und evtl. einen separaten Raum für die Durchführung der praktischen Übungen. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihre maßgeschneiderte Weiterbildung.

Übersicht
Unterrichtsform:
in Tagesform
Veranstaltungsort:
Bielefeld
Termine:
2
Termine & Anmeldung