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Metallbau

Was versteht man unter Metallbau?

Im Anwendungsbereich der Europäischen Verordnung (EU) 2024/3110 (Bauproduktenverordnung) wird im Anhang VII unter Code-Nummer 20 von der Produktfamilie der Metallbauprodukte und Zubehörteile gesprochen. Hierbei bezieht man sich auf den hauptsächlich verwendeten Baustoff, hier Metall.

Nicht aufgeführt ist, um welche metallischen Bauprodukte es sich hierbei genau handelt. Diese übergeordnete Zuordnung ergibt sich aus dem Mandat M120 der Europäischen Kommission vom 11. März 1998. Demnach gehören zu den Metallbauprodukten:

  • Metallquerschnitte
  • Konstruktionsteile im Metallbau
  • Schweißmaterial
  • Metallbau-Verbindungsteile

Zu den verschiedenen Metallbauprodukten existieren inzwischen zwar eine Reihe von harmonisierten technischen Spezifikationen oder Europäische Technische Bewertungen (ETA). Doch noch immer werden nicht alle vorkommenden Metallbauprodukte durch diese Spezifikationen / ETAs erfasst oder können ihnen eindeutig zugeordnet werden. Für solche Metallbauprodukte werden dann nationale Regelungen erforderlich.

Welche Bauprodukte im Metallbau davon betroffen sind, ergibt sich aus der MVV TB – Liste C 2.4 Bauprodukte für den Metallbau.

Was sind nationale Regelungen für metallische Metallbauprodukte?

Ob bestimmte Bauprodukte im Metallbau überhaupt die Anforderungen an eine Übereinstimmungsbestätigung gemäß den Bauordnungen der Länder erfüllen müssen, ergibt sich in Deutschland aus der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen der Bundesländer. Diese Verwaltungsvorschrift basiert auf der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen MVV TB. Ergänzend hierzu besteht für Bauprodukte, für die es keine oder für vorgesehene Anwendungsfälle keine Normen und / oder unvollständige Normen gibt, die Möglichkeit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung - abZ – und / oder der allgemeinen Bauartgenehmigung – aBG oder auch der Zustimmung im Einzelfall. In allen Fällen werden unter anderem auch die Anforderungen an die Übereinstimmungsbestätigung geregelt. 

Werden alle Metallbauprodukte durch die EN 1090-1:2009+A1:2011 erfasst? 

Nein, durch diese Norm werden nicht alle Metallbauprodukte erfasst.

Durch die Europäische Kommission wurden Festlegungen getroffen, unter welchen Voraussetzungen eine Zuordnung zur EN 1090-1:2009+A1:2011 und damit auch das Ausstellen einer Leistungserklärung und das Anbringen des CE-Zeichens möglich ist.

Demnach fallen zum Beispiel nicht in den Anwendungsbereich der EN 1090-1:2009+A1:2011 gewöhnliche Zäune und Geländer sowie Treppen, wenn deren Leistung keinen Einfluss auf die mechanische Festigkeit und Stabilität eines Bauwerks hat.

Wichtig ist jedoch, dass unabhängig von der EN 1090-1:2009+A1:2011 für die Ausführung der Arbeiten selbst die EN 1090-2 zur Anwendung kommen kann.

Welche Regelungen gelten für geschweißte, tragende Bauteile ohne Zuordnung zur EN 1090-1:2009+A1:2011?

In Deutschland werden solche Metallbauprodukte durch die MVV TB unter Punkt C 2.4.7 - vorgefertigte Bauteile aus Metall - miterfasst.

Demnach sind für alle vorgefertigten, lastabtragenden Bauteile die zusätzlichen Anforderungen gemäß den in der MVV TB aufgeführten Anlagen ebenso zu erfüllen folgende technische Regeln anzuwenden:

  • DIN EN 1090-2: Bauteile aus Stahl
  • DIN EN 1090-3: Bauteile aus Aluminium

Zu den zusätzlichen Anforderungen gehört unter anderem, dass ein Hersteller ein entsprechendes Schweißzertifikat gemäß EN 1090-1:2009+A1:2011, Tabelle B.1 benötigt. 

Welche Leistungen bieten die SLVs?

Für Hersteller, welche ein Schweißzertifikat für vorgefertigte, lastabtragende Bauteile aus Stahl oder Aluminium benötigen, stehen die bauaufsichtlich anerkannten Prüfstellen der SLVs sowie der DVS ZERT GmbH den Herstellern zur Verfügung, um die Zertifizierung durchzuführen.

Alternativ kann ein Schweißzertifikat nach EN 1090-1:2009+A1:2011 auch durch eine notifizierte Stelle ausgestellt oder bestätigt werden, wenn die werkseigene Produktionskontrolle des Betriebs durch diese Stelle entsprechend EN 1090-1:2009+A1:2011 zertifiziert ist. 
In diesem Fall kann eine Zertifizierung durch die notifizierte Stelle DVS ZERT GmbH erfolgen, wobei die SLVs der DVS ZERT GmbH jeweils projektbezogen ihr Fachpersonal für die Durchführung von Auditierungen zur Verfügung stellen.

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Bauprodukte

Ihre Vorteile 

  • Kompetenz im Umgang mit den Produktnormen durch Beteiligung von Mitarbeitern von Prüfstellen an der Normungsarbeit
  • Objektive Bestätigung der gemäß Übereinstimmungsbestätigung gestellten Anforderungen durch eine strukturierte und bewährte Vorgehensweise, verbunden mit einer umfassenden Kompetenz der Mitarbeiter im jeweiligen Fachgebiet
  • Die Schweißzertifikate gelten in allen Bundesländern
  • Vertrauen bei den Kunden durch eine jahrzehntelange Erfahrung der SLVs als Prüfstelle
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