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Lehrgang

MT 3

Ausbildung zur Stufe 3 nach DIN EN ISO 9712 Magnetpulverprüfung (MT)

ZfP-Qualifikation nach DIN EN ISO 9712
(nur für Teilnehmer mit Basic-Prüfung)

Teilnehmer

Kandidaten mit einer Basic-Prüfung (Grundlagenkurs) und einer Praxisprüfung Stufe 2 nach DIN EN ISO 9712 in den jeweiligen Verfahren

Inhalte

In der Stufe 3-Ausbildung werden vertiefte Kenntnisse zur Physik des Verfahrens vermittelt. Zudem werden produktspezifische Kenntnisse zu den zerstörungsfreien Prüfungen von Guss- und Schmiedeteilen sowie Schweißnähten vermittelt. Auf Basis der aktuell gültigen Regelwerke werden ZfP-Verfahrensbeschreibungen erarbeitet. In die Verfahrensbeschreibung fließen rechtliche, sicherheitstechnische, umwelttechnische und ökonomische Aspekte ein. Zudem werden Möglichkeiten der Prüfmittelüberwachung auf Basis eines QM-Systems aufgezeigt.

Hinweis

Bei der Magnetpulverprüfung können die Grenzwerte gemäß: „DGUV Regel 103-014 Elektromagnetische Felder“ überschritten werden. Personen mit Herzschrittmachern sind von der Teilnahme am Lehrgang ausgeschlossen! Träger von Implantaten müssen die Herstellerangaben des Implantates beachten!

Voraussetzungen

Als Zugangsvoraussetzung für den Lehrgang wird der Abschluss in einem metallverarbeitenden Beruf empfohlen. Interessenten mit einem Abschluss als Ingenieur, Techniker oder Industriemeister (technischer Bereich) eröffnet sich die Möglichkeit zu einem verkürzten Lehrgang (MT, PT, VT) oder einem Direkteinstieg in die Stufe 2 (UT, RT).

Voraussetzung zur Prüfung ist die Bestätigung der erforderlichen Sehfähigkeit:

  • die Nahsehfähigkeit muss ausreichen, um die Jaeger-Nummer-1-Buchstaben oder Times New Roman 4,5 oder gleichwertige Sehzeichen in einem Abstand von nicht weniger als 30 cm mit mindestens einem Auge, mit oder ohne Sehhilfe, lesen zu können
  • das Farbsehvermögen muss ausreichend sein, so dass bei dem betreffenden ZfP-Verfahren der Kontrast zwischen Farben oder Grauschattierungen erkannt und unterschieden werden kann, wie vom Arbeitgeber festgelegt

Für die Zulassung zu einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis industrieller Erfahrungszeit nicht erforderlich.
Die Zertifizierung nach der erfolgreichen Qualifizierungsprüfung erfordert den Nachweis des Sehvermögens und eine industrielle Erfahrung mit dem Prüfverfahren.
Sie können diese Erfahrung innerhalb von fünf Jahren nach Ihrer Prüfung sammeln für den Fall, dass Sie diese noch nicht vorliegt. Bitte bestätigen Sie Ihre industrielle Erfahrung auf dem Zertifizierungsantrag über Ihren Arbeitgeber.

Zur Erlangung der Zertifizierung der Stufe 3 in dem Verfahren MT beträgt die industrielle Erfahrung 240 Tage (bei vorliegendem Stufe 2 Zertifikat).

Firmenlehrgänge

Für Gruppen ab fünf Teilnehmern bieten wir Ihnen auch gerne unsere Schulungen in Ihrem Unternehmen an. Bei einer solchen Inhouse-Schulungen können wir gezielt auf Ihre Produkte und speziellen Anforderungen eingehen. Für Prüfstücke und Prüfgeräte sorgen wir. Bitte organisieren Sie einen Raum für den theoretischen Unterricht und evtl. einen separaten Raum für die Durchführung der praktischen Übungen. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihre maßgeschneiderte Weiterbildung.

Übersicht
Unterrichtsform:
in Tagesform
Veranstaltungsort:
Duisburg
Termine:
Auf Anfrage
Termine & Anmeldung
Ansprechpartner