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Gerichtliche Gutachten

Wann spricht man von einem gerichtlichen Gutachten?

Man spricht dann von einem gerichtlichen Gutachten (Gerichtsgutachten), wenn im Fall eines Rechtsstreits durch das zuständige Prozessgericht von Amts wegen die Begutachtung durch Sachverständige angeordnet wird. Auch gehört das selbstständigen Beweisverfahrens zu den gerichtlichen Gutachten. In diesem Fall wird auf Antrag einer Partei durch ein Gericht die Begutachtung durch einen Sachverständigen angeordnet. 

Was sind die Inhalte eines Gerichtsgutachtens? 

Die Sachverständigen haben unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen ausschließlich die vom Gericht gestellte(n) Beweisfrage(n) zu beantworten oder im Rahmen eines selbstständigen Beweisverfahrens das Beweismittel zu begutachten. 

Wer beauftragt das Gutachten / den Sachverständigen?

Die Ernennung eines Sachverständigen erfolgt ausschließlich durch das zuständige Gericht. Durch dieses wird der Sachverständige dann beauftragt, ein Gutachten zu erstellen. Umgangssprachlich wird ein vom Gericht ernannter Sachverständiger auch als Gerichtsgutachter bezeichnet.

Wer kann Sachverständiger sein? 

Grundsätzlich ist es, wenn besondere Umstände es erfordern, wie hier zum Beispiel im Bereich der Schweißtechnik und des Korrosionsschutzes, auch möglich, andere als öffentlich bestellt Sachverständige zu wählen. Somit können auch Mitarbeiter der GSI mbH als Sachverständige von einer Partei vorgeschlagen werden. Denn das Gericht kann die Parteien auffordern, Personen anzugeben, welche geeignet sind, als Sachverständige benannt werden zu können.

Weshalb GSI SLV Mitarbeiter als Sachverständige auswählen?

Um von einem Gericht gestellte Beweisfragen beantworten oder ein Beweismittel begutachten zu können, bedarf es neben einer strukturierten Vorgehensweise einer umfassenden Kompetenz in dem jeweiligen Fachgebiet und die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.

Diese Anforderungen werden durch die GSI-SLV Mitarbeiter erbracht. Dazu gehören neben dem Einbinden der Mitarbeiter in das QM-System der GSI mbH auch das Umsetzen der normativen Vorgaben in der täglichen Praxis und eine fachübergreifende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Bereichen. Ergänzend sichern regelmäßig durchzuführende Weiterbildungen sowie die Mitarbeit in nationalen / internationalen Normungsgremien und / oder Fachverbänden das Aufrechterhalten der Kompetenz ab.

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Ihre Vorteile 

  • Kompetenz im Umgang mit den Normen und Regelwerken im Bereich der Schweißtechnik und des Korrosionsschutzes sowie der Produktnormen
  • Kompetenz im Umgang mit den Abläufen bei einem Gericht / den Vorgaben durch ein Gericht 
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