Wasserbau
Wehranlagen, Schleusen, Docks, Hafenanlagen, Rückhaltebecken
Beim Wasserbau handelt es sich vorrangig um infrastrukturelle Projekte, die durch die öffentliche Hand beauftragt werden. Das Bundesministerium für Verkehr (BMDV) ist die oberste Bauaufsichtsbehörde der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes -WSV. Die Bundeswasserstraßen unterliegen daher nicht dem Baurecht der Bundesländer. Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen – Wasserstraßen (VV TB-W) ist vom Auftragnehmer zu beachten.
Für den Hersteller von Wasserbauwerken ist es sehr wichtig, dass er Kenntnisse über die Anforderungen des Standardleistungskatalogs für den Wasserbau (STLK-W) und den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für den Wasserbau (ZTV-W) besitzt. In der ZTV-W ist der Leistungsbereich 216/1 Stahlwasserbau und deren Änderungen sowie der Leistungsbereich 218 Korrosionsschutz im Stahlwasserbau maßgebend.
Der Hersteller von Wasserbauwerken muss u.a. einen Schweißfachingenieur als Schweißaufsicht im Herstellerwerk und auf der Baustelle beschäftigen.
Als Auftragnehmer für Korrosionsschutzarbeiten muss der Kolonnenführer nachweislich alle 5 Jahre seine Qualifikation (KOR-Schein) belegen können und ständig auf der Baustelle bzw. im Werk sein. Ergänzend dazu muss die DIN EN ISO 12944-f beachtet werden. Die im Merkblatt für Kontrollprüfungen an Stahlbauten (MeKS) geforderten Prüfungen sind zu protokollieren.
Die GSI SLV - Ihr kompetenter Partner rund um die Herstellung und Fertigungsüberwachung von Wasserbauwerken
Eine Zertifizierung für Hersteller von tragenden Teilen aus Stahl nach DIN EN 1090-2 bieten wir Ihnen mit unserem Kooperationspartner DVS Zert an.
Ferner unterstützen wir Sie bei der Ausbildung von Schweißaufsichtspersonal (Schweißfachingenieur) gemäß DVS-IIW 1170, beim Schweißpersonal nach DIN EN ISO 9606, der Ausbildung zum Prüfpersonal nach DIN EN ISO 9712 für zerstörungsfreie Prüfungen (VT, PT, MT, UT) und der Ausbildung zum Korrosionsschutzinspektor (FROSIO). Die erforderlichen Qualifizierungen der Schweißprozesse durch eine Schweißverfahrensprüfung nach DIN EN ISO 15614-1 oder eine Qualifizierung aufgrund einer vorgezogene Arbeitsprüfung nach DIN EN ISO 15613 kann über unsere akkreditierte Inspektionsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 erfolgen.
Beauftragen Sie die Herstellung von Wasserbauwerken, können wir Ihnen eine Fertigungsüberwachung im Rahmen unserer akkreditierten Inspektionsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 im Bereich Stahlbau und Korrosionsschutz anbieten. So stellen Sie sicher, dass das zu liefernde Produkt den Bestellanforderungen genügt, und vermeiden frühzeitig auftretende Reparaturkosten sowie Probleme bei der behördlichen Bauabnahme.
Instandsetzungsarbeiten mit Schweißarbeiten durch Unterwasserschweißtechnik nach Richtlinie DVS1801 können von uns begleitet und überwacht werden.
Ergibt sich bei einer Kontrolle von Wasserbauwerken die Notwendigkeit der Überprüfung von Bauteilen, können wir Sie mit zerstörungsfreien Prüfungen bei Ihrer Dokumentation unterstützen. Ermüdungsbelastete Konstruktionspunkte können von uns mittels Oberflächenrissprüfung auf Schäden untersucht werden.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine umfangreiche Schadensanalyse oder Schadensvorbeugung im Rahmen unserer akkreditierten Inspektionsstelle nach DIN EN ISO/IEC 17020 an. Unsere Inspektoren legen in der Schadensanalyse oder Schadensvorbeugung relevante Untersuchungspunkte fest, bestimmt die Untersuchungswerkzeuge und bündelt die Einzelergebnisse in einer fachlichen Stellungnahme. Sie erhalten eine fachlich fundierte Aussage zu dem Untersuchungsgegenstand.
Sprechen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gern.
Ihre Vorteile
- Zertifizierung, Prüfung und Ausbildung aus einer Hand
- Zertifizierung nach DIN EN 1090-2
- Erfahrene Inspektoren in der Schadensanalyse und Schadensvorbeugung
- Zerstörungsfreie Prüfungen durch unser akkreditiertes Prüflabor