Bildungsgutschein und Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Qualifizierte Arbeitskräfte haben auf dem Arbeitsmarkt deutlich bessere Chancen. Aus diesem Grund übernehmen die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitsuchende, aber auch für Wiedereinsteiger und für Personengruppen in gefährdeten Arbeitsverhältnissen mit einem Bildungsgutschein (BGS) oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).
Für diese Förderung muss gemäß den Bestimmungen des dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) der Träger als auch die Maßnahmen über eine entsprechende Zulassung verfügen. Die GSI SLV mit ihren Niederlassungen weist diese erforderliche Zulassung auf und hat eine Vielzahl von Lehrgängen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifizieren lassen.
Folgende Lehrgängen können daher arbeitsuchende oder arbeitslose Personen in unseren jeweiligen Niederlassungen und Außenstellen absolvieren:
- Internationaler Schweißer modular (E/MAG/WIG)
- Schweißen und Sprache
- Fachkraft Schweißen mit Führerschein Klasse B
- Rohr-Vorrichter nach Isometrie
- Eignungsfeststellungen und Kenntnisvermittlung
- Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen (TQs) im Bereich Metall und Schweißen
- Umschulungen
- Internationaler Schweißfachingenieur
- Internationaler Schweißtechniker
- Internationaler Schweißfachmann
- Weitere berufliche Weiterbildungen im Bereich Metall und Schweißen
Weiterbildungsgeld
Angehende Metaller und Schweißer, die Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehen, haben einen Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe von 150,- Euro pro Monat durch die Agentur für Arbeit, sofern ihre Weiterbildung zu einem Berufsabschluss führt.
Dazu zählen beispielsweise unsere Umschulungen oder abschlussorientierten Teilqualifikationen, die wir an unterschiedlichen Standorten in Deutschland anbieten.
Voraussetzung für die Zahlung ist, dass mindestens einer der folgenden Dinge bei Ihnen zutrifft:
- Sie haben keinen Berufsabschluss.
- Aufgrund veralteter beruflicher Kenntnisse sind Sie von Arbeitslosigkeit bedroht.
- Sie möchten sich beruflich neu orientieren.
Die Auszahlung des Weiterbildungsgelds soll immer nachträglich zum nächsten Monatsersten erfolgen. Empfänger des Bürgergeldes erhalten das Weiterbildungsgeld zuzüglich zu ihrer Miete und der Übernahme der Kosten für ihre abschlussbezogene Weiterbildung und diese Leistung ist anrechnungsfrei. Das Weiterbildungsgeld kann je nach Weiterbildung bis zu 3 Jahren ausgezahlt werden.