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Außergerichtliche Gutachten

Wann spricht man von einem außergerichtlichen Gutachten?

Als außergerichtliche Gutachten können alle solche Gutachten bezeichnet werden, bei denen die Ernennung eines Sachverständigen nicht durch ein Gericht erfolgt. Daher wird in diesem Fall auch von einem Privatgutachten gesprochen.

In Abhängigkeit von der jeweiligen Intention des Kunden finden sich auch Bezeichnungen wie Schadensgutachten, Gutachten zur Schadensvorbeugung, Beweissicherungsgutachten (nicht zu verwechseln mit dem selbstständigen Beweisverfahren), Gutachten zur Machbarkeit (Machbarkeitsstudien) etc. wieder.

Was sind die Inhalte eines Privatgutachtens? 

Gutachten haben immer zum Ziel, eine verbindliche Bewertung und damit Aussage zu einer oder mehreren Sachfragen zu treffen. Dafür muss zunächst immer eine Bestandsaufnahme erfolgen, der sich oft weitergehende spezielle Untersuchungen, die sich an den ersten Befunden orientieren, anschließen.

Die abschließende Aussage, welche für Laien verständlich und für Fachleute vollständig nachvollziehbar sein muss, beruht dann auf der sachverständigen Bewertung aller ermittelten Ergebnisse durch den Gutachter.

Was sind die Gründe für ein Privatgutachten?

Die Gründe für ein Privatgutachter können sehr unterschiedlich sein. Sie umfassen zum Beispiel:

  • das Schaffen von freien Kapazitäten beim Auftraggeber anstelle des oft aufwendigen Ermittelns von  grundlegenden Parametern in Verbindung mit den erforderlichen zerstörungsfreien / zerstörenden Untersuchungen, 
  • Erhalten der erforderlichen, neutralen Informationen, ob ein Werkstoff oder ein Verfahren nach den Vorgaben des Herstellers so verarbeitet werden kann, dass die vorgesehenen Leistungen erreicht werden können, 
  • das Optimieren vorhandener Parameter, um in der Fertigung wirtschaftlicher zu werden, 
  • das Wissen, wie einem Schaden vorgebeugt werden kann, und damit Kosten vermeiden zu können, 
  • das Abschätzen von Risiken und dem Veranlassen der weiteren Vorgehensweise durch den Auftraggeber im Fall der Ermittlung eines Ist-Zustandes im Vergleich zum spezifizierten Soll-Zustand oder auch Ermittlung der Schadensursache, etc.

Wer beauftragt das Gutachten?

Die Beauftragung des Gutachtens erfolgt durch natürlichen Personen (Privatkunden) oder juristischen Personen (Unternehmen und Behörden). Die GSI mbH erstellt mit ihren hochqualifizierten und erfahrenen Sachverständigen das Privatgutachten.

Weshalb die GSI SLV mit einem Privatgutachten beauftragen?

Um die von einem Kunden gestellten Fragen beantworten, ein Beweismittel begutachten oder eine Machbarkeitsstudie durchführen zu können, bedarf es neben umfassender Kompetenz in dem jeweiligen Fachgebiet auch die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie eine entsprechende technische Ausrüstung.

Diese Anforderungen werden durch die GSI SLV und ihre Mitarbeiter erbracht.

Wir erstellen, basierend auf den Anforderungen der Akkreditierungs- und Zertifizierungsstellen sowie weiterer benennender / Befugnis erteilender Stellen, ein Gutachten vertraulich, unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen. 

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Gerichtliche Gutachten Schadensanalyse

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