Ein Betrieb kann zertifiziert werden, wenn er:
- über geeignete Geräte und Ausrüstungsteile verfügt,
- eine betrieblich verantwortliche Person bestimmt hat
a. mit Meisterabschluss, ingenieurwissenschaftlichem Studium oder einer gleichwertigen Ausbildung,
b. mindestens zweijähriger Praxis in dem Tätigkeitsgebiet des Fachbetriebs und
c. ausreichenden Kenntnissen über Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen. - nur Personal mit den erforderlichen Fähigkeiten einsetzt (über WHG-Kurse erworben),
- geeignete Arbeitsbedingungen schafft.