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Produktzertifizierungen - Prüfungen und Überwachungen

Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer

Für viele Bauprodukte, auch für den Stahlbau und Metallbau, existieren bis heute keine harmonisierten europäischen Normen. In diesem Fall erfolgt eine Zertifizierung, Überwachung und/oder das Prüfen von Produkten auf Grundlage der Bauordnungen der Länder (Landesbauordnungen) in Deutschland.

 Die an die Produkte zu stellenden Anforderungen werden in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) geregelt.

Unser GSI SLV Service für Sie: 

Für die jeweiligen Tätigkeiten als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen sind die einzelnen Niederlassungen der GSI mbH benannt, sprechen Sie uns bei Bedarf gerne in der Sache an. 

Bauproduktverordnung (EU) Nr. 305/2011

Für Zertifizierungen im Geltungsbereich der Bauproduktverordnung (EU) Nr. 305/2011 arbeiten wir mit der nach DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditierten Zertifizierungsstelle DVS Zert GmbH zusammen.In diesem Zusammenhang wird durch die SLV München die Werkseigene Produktionskontrolle des Herstellers nach folgenden Regelwerken überprüft und durch die DVS Zert GmbH bei positivem Ergebnis zertifiziert:

  • DIN EN 1090-1 (gilt für Stahltragwerke und Aluminiumtragwerke)
  • DIN EN 10025-1 (gilt für warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen)
  • DIN EN 10210-1 (gilt für warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau)
  • DIN EN 10219-1 (gilt für kaltgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau
  • DIN EN 13479 (gilt für Schweißzusätze)
  • DIN EN 15088-1 (gilt für Aluminium und Aluminiumlegierungen).

Unser GSI SLV Service für Sie: 

Wir führen in Kooperation mit der Zertifizierungsstelle DVS PersZert die entsprechenden Audits durch, sprechen Sie uns bei Bedarf gerne in der Sache an. 

CE-Kennzeichnung von Produkten:

Zum Schutz der Verbraucher und um den Warenverkehr im vereinten Europa zu ermöglichen, hat die Europäische Union für unterschiedlichste  Produkte Anforderungen in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsaspekte festgelegt.
Im Rahmen der erstmaligen Bereitstellung des Produktes auf dem Europäischen Binnenmarkt (Inverkehrbringung) muss vom Hersteller gewährleistet werden, dass diese Aspekte im vollen Umfang erfüllt werden.
Für Produkte und Maschinen,  die beispielsweise unter folgende Richtlinien bzw. Verordnungen fallen, ist im Rahmen der Inverkehrbringung eine CE-Kennzeichnung verpflichtend:

  • Maschinen nach Maschinenverordnung (EU-Nr. 2023/1230)
  • Bauprodukte nach Bauproduktenverordnung (EU-Nr. 305/2011)
  • Druckgeräte nach Druckgeräterichtlinie (Richtlinie 2014/68/EU)
     

Wie erhält Ihr Produkt die erforderliche Zulassung?

Das Produkt durchläuft ein mehrstufiges Konformitätsbewertungsverfahren, welches mindestens folgende Punkte berücksichtigt:

  • Ermittlung der EU-Anforderungen für Ihr Produkt,
  • Prüfung, ob Ihr Produkt den spezifischen Anforderungen entspricht,
  • Prüfung ob, die Einbindung einer notifizierten Stelle notwendig ist,
  • spezifische Produktprüfungen nach den Vorgaben der zutreffenden Richtlinie bzw. Verordnung,
  • Erstellung der technischen Dokumentation und
  • CE-Kennzeichnung sowie Verfassen der Konformitätserklärung.
     

Wer vergibt das „CE-Kennzeichen“?

Der Hersteller bringt üblicherweise das CE-Kennzeichen eigenverantwortlich an und erklärt, dass  alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
In einigen Richtlinien schreibt der Gesetzgeber das Mitwirken eines unabhängigen und dafür notifizierten  Prüf- und Zertifizierungsinstituts (Notified Body) vor. In diesem Fall übernimmt die GSI - Gesellschaft für Schweißtechnik International mbH die Rolle der notifizierten Stelle (Notified Body, Kennnummer 1182) und hilft Ihnen als Hersteller, allen Vorschriften gerecht zu werden.

Die UKCA Kennzeichnung

Von der CE-Kennzeichnung zum „UK Marking“

Die Neueinführung der UKCA Kennzeichnung als britischer Standard bringt für Hersteller einige Veränderungen mit sich:

  • Produkte für das Bauwesen müssen zukünftig über die neue UKCA Kennzeichnung verfügen.
  • Die Bewertung und Überprüfungen der Leistungsbeständigkeit erfolgen nun durch einen „UK approved body“ (nicht gleichzusetzen mit einem Notified Body nach EU-Recht!).
  • „UK approved bodies“ werden in einer eigenen UK-Liste geführt.
  • Hersteller von Produkten nach EN 1090ff müssen ab dem 01. Januar 2023 über eine Zertifizierung durch einen „UK approved body“ verfügen. Produkte ohne UKCA Kennzeichnung gelten als nichtkonforme Produkte, welche im Zuge einer verstärkten Marktüberwachung aus dem UK-Markt entfernt werden sollen.
  • Eine technische Dokumentation dient als Nachweis, dass ein Produkt den behördlichen Anforderungen entspricht. Diese muss auf Verlangen den Marktaufsichtsbehörden vorgelegt werden. Es gilt außerdem eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.
  • Inhaltlich sind die spezifischen Anforderungen, die an das Produkt gestellt werden, zu berücksichtigen. Dies gilt immer für alle Aufzeichnungen, wie das Produkt bemessen, konstruiert und hergestellt wurde, wie bei dem Produkt nachgewiesen wurde, dass es die relevanten Anforderungen erfüllt sowie für die Adresse des Herstellers und jegliche Lagereinrichtungen.
  • Bevor die UKCA Kennzeichnung auf dem Produkt angebracht werden darf, muss eine „UK Declaration of Conformity” erstellt werden. Die britische Regierung empfiehlt darüber hinaus die Erstellung einer separaten EU Declaration of Performance.
  • Für Produkte, die aus Nordirland nach Großbritannien importiert werden, gilt eine Sonderregelung.
  • Form, Aussehen und Maße der UKCA Kennzeichnung sind definiert:

Unser GSI SLV - Service für Sie:

In Kooperation mit dem TWI Ltd. besteht die besondere Möglichkeit, auf Basis einer Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 durch die DVS ZERT GmbH eine UKCA Zertifizierung zusätzlich zu beantragen. Neben der Einhaltung der Vorgaben der Zertifizierungsstelle DVS Zert sind grundsätzlich noch einige zusätzliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zertifizierung zu erfüllen.

Sie haben noch Fragen rund um die UKCA Kennzeichnung? Unsere Ansprechpartner der zuständigen Standorte stehen Ihnen gerne zu Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an, wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Ihre Vorteile 

  • Hoher Wettbewerbsvorteil durch Abnahmen nach renommierten Regelwerken
  • Hohe Produktsicherheit durch qualifiziertes und geprüftes Personal
  • Rechtsicherheit durch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben
  • Hohe Marktakzeptanz der im nach DIN EN ISO/IEC 17065 akkreditierten System von DVS Zert ausgestellten Zertifikate
  • Hohe Reputation der notifizierten Stelle der GSI SLV im Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie
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