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Lehrgang

UT 1

Ultraschallprüfung (UT) Stufe 1 und Fachpraktische Ausbildung

ZfP-Qualifikation nach DIN EN ISO 9712

Teilnehmer

Prüftechnisches und schweißtechnisches Personal, Schweißaufsichtspersonen, Schweißer, Qualitätssicherer

Inhalte

Zur Beurteilung von inneren Unregelmäßigkeiten in den verschiedensten Bauteilen ist die Ultraschallprüfung eine bewährte Methode der zerstörungsfreien Prüfung. Die physikalischen und technischen Grundlagen, wie z. B. Entstehung des Schalls und seine Ausbreitung, Aufbau von Prüfköpfen und Ultraschallgeräten, Justierung von Prüfsystemen, werden in Vorträgen und praktischen Übungen behandelt. Schwerpunkte sind weiterhin die Kontrolle des Prüfsystems und der Umgang mit Regelwerken und Normen.

Der Lehrgangsteilnehmer erwirbt die Fertigkeiten zur Prüfung einfacher Bauteile aus Stahl und anderen Werkstoffen. Nach Prüfanweisungen werden Wanddickenmessungen, Dopplungsprüfungen, Schallgeschwindigkeitsmessungen, Ortungen von Unregelmäßigkeiten sowie einfache Bewertungen der Ergebnisse durchgeführt. Vertieft werden diese Kenntnisse in ausführlichen praktischen Übungen. Es erfolgt eine Prüfung nach DIN EN ISO 9712 unter Berücksichtigung der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.

Voraussetzungen

Als Zugangsvoraussetzung für den Lehrgang wird der Abschluss in einem metallverarbeitenden Beruf empfohlen. Interessenten mit einem Abschluss als Ingenieur, Techniker oder Industriemeister (technischer Bereich) eröffnet sich die Möglichkeit zu einem verkürzten Lehrgang (MT, PT, VT) oder einem Direkteinstieg in die Stufe 2 (UT, RT).

Voraussetzung zur Prüfung ist die Bestätigung der erforderlichen Sehfähigkeit:

  • die Nahsehfähigkeit muss ausreichen, um die Jaeger-Nummer-1-Buchstaben oder Times New Roman 4,5 oder gleichwertige Sehzeichen in einem Abstand von nicht weniger als 30 cm mit mindestens einem Auge, mit oder ohne Sehhilfe, lesen zu können
  • das Farbsehvermögen muss ausreichend sein, so dass bei dem betreffenden ZfP-Verfahren der Kontrast zwischen Farben oder Grauschattierungen erkannt und unterschieden werden kann, wie vom Arbeitgeber festgelegt

Für die Zulassung zu einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis industrieller Erfahrungszeit nicht erforderlich.
Die Zertifizierung nach der erfolgreichen Qualifizierungsprüfung erfordert den Nachweis des Sehvermögens und eine industrielle Erfahrung mit dem Prüfverfahren.
Sie können diese Erfahrung innerhalb von fünf Jahren nach Ihrer Prüfung sammeln für den Fall, dass Sie diese noch nicht vorliegt. Bitte bestätigen Sie Ihre industrielle Erfahrung auf dem Zertifizierungsantrag über Ihren Arbeitgeber.

Zur Erlangung der Zertifizierung der Stufe 1 in dem Verfahren UT beträgt die industrielle Erfahrung 45 Tage.

Firmenlehrgänge

Für Gruppen ab fünf Teilnehmern bieten wir Ihnen auch gerne unsere Schulungen in Ihrem Unternehmen an. Bei einer solchen Inhouse-Schulungen können wir gezielt auf Ihre Produkte und speziellen Anforderungen eingehen. Für Prüfstücke und Prüfgeräte sorgen wir. Bitte organisieren Sie einen Raum für den theoretischen Unterricht und evtl. einen separaten Raum für die Durchführung der praktischen Übungen. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihre maßgeschneiderte Weiterbildung.

Übersicht
Unterrichtsform:
in Tagesform
Veranstaltungsorte:
Duisburg
Hannover
München
Termine:
4
Termine & Anmeldung