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Lehrgang

UT 2

Ultraschallprüfung (UT) Stufe 2 und fachpraktische Ausbildung

ZfP-Qualifikation nach DIN EN ISO 9712

Teilnehmer

Prüftechnisches und schweißtechnisches Personal, Schweißaufsichtspersonen, Schweißer, Qualitätssicherer, UT1 Prüfer

Inhalte

In diesem Aufbaukurs wird durch Vorträge und praxisorientierte Übungen eine Vertiefung der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Ultraschallprüfung, insbesondere der Schweißnahtprüfung, erzielt.

Zielstellung des Lehrganges ist der Erwerb der Fertigkeiten zur Durchführung der Ultraschallprüfung und zur Bewertung der Ergebnisse nach Normen und anderen Regelwerken. Neben einer Vertiefung der physikalischen und technischen Kenntnisse werden europäische und deutsche Regelwerke in Verbindung mit einer erweiterten Objektkunde behandelt. Es werden Fertigkeiten wie z. B. Schweißnahtprüfungen an ebenen und gekrümmten Bauteilen, Prüfungen an Guss- und Schmiedeteilen und Bewertungsmethoden der Ergebnisse erworben. Zudem werden Prüfprotokolle und -anweisungen erstellt. Vertieft werden diese Kenntnisse in ausführlichen praktischen Übungen. Es erfolgt eine Prüfung nach DIN EN ISO 9712 unter Berücksichtigung der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.

Voraussetzungen

Als Zugangsvoraussetzung für den Lehrgang wird der Abschluss in einem metallverarbeitenden Beruf empfohlen. Interessenten mit einem Abschluss als Ingenieur, Techniker oder Industriemeister (technischer Bereich) eröffnet sich die Möglichkeit zu einem verkürzten Lehrgang (MT, PT, VT) oder einem Direkteinstieg in die Stufe 2 (UT, RT).

Voraussetzung zur Prüfung ist die Bestätigung der erforderlichen Sehfähigkeit:

  • die Nahsehfähigkeit muss ausreichen, um die Jaeger-Nummer-1-Buchstaben oder Times New Roman 4,5 oder gleichwertige Sehzeichen in einem Abstand von nicht weniger als 30 cm mit mindestens einem Auge, mit oder ohne Sehhilfe, lesen zu können
  • das Farbsehvermögen muss ausreichend sein, so dass bei dem betreffenden ZfP-Verfahren der Kontrast zwischen Farben oder Grauschattierungen erkannt und unterschieden werden kann, wie vom Arbeitgeber festgelegt

Für die Zulassung zu einer Qualifizierungsprüfung ist der Nachweis industrieller Erfahrungszeit nicht erforderlich.
Die Zertifizierung nach der erfolgreichen Qualifizierungsprüfung erfordert den Nachweis des Sehvermögens und eine industrielle Erfahrung mit dem Prüfverfahren.
Sie können diese Erfahrung innerhalb von fünf Jahren nach Ihrer Prüfung sammeln für den Fall, dass Sie diese noch nicht vorliegt. Bitte bestätigen Sie Ihre industrielle Erfahrung auf dem Zertifizierungsantrag über Ihren Arbeitgeber.

Zur Erlangung der Zertifizierung der Stufe 2 in dem Verfahren UT beträgt die industrielle Erfahrung 135 Tage vorausgesetzt, dass ein Zertifikat der Stufe 1 vorliegt.

Firmenlehrgänge

Für Gruppen ab fünf Teilnehmern bieten wir Ihnen auch gerne unsere Schulungen in Ihrem Unternehmen an. Bei einer solchen Inhouse-Schulungen können wir gezielt auf Ihre Produkte und speziellen Anforderungen eingehen. Für Prüfstücke und Prüfgeräte sorgen wir. Bitte organisieren Sie einen Raum für den theoretischen Unterricht und evtl. einen separaten Raum für die Durchführung der praktischen Übungen. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihre maßgeschneiderte Weiterbildung.

Übersicht
Unterrichtsform:
in Tagesform
Veranstaltungsorte:
Duisburg
München
Termine:
2
Termine & Anmeldung